Leider ist es im deutschen Recht nicht so einfach.
Sowie ich es sehe hast du das Script nicht vom Urheber sondern einer 2. Person gekauft. Diese war aber nicht im "gültigen" Besitz der Reseller-Rechte. Da der Kauf dieser Rechte nicht rechts-abgewickelt wurde, sprich - Nicht komplett gezahlt.
In der freien Marktwirtschaft ist es üblich, das Ware oder eine Dienstleistung auf Rechnung geleistet wird. Daher gilt die Klausel, das die Ware bis zu vollständigen Zahlung dem Veräußerer ist.
Du als Käufer hast nun den Schaden, DIESEN kannst du nun gegen den eigentlichen "Verkäufer" geltend machen, denn dieser ist dir gegenüber nun schadensersatzpflichtig.
Der Programmierer/Urheber ist ja ebenfalls Geschädigt, somit kann auch ER Schadensersatzansprüche gegeüber dem "Verkäufer" geltend machen.
Dies ist Verhandlungsgrundlage der beiden Vertragsparteien, das keiner von uns weiß, was verhandelt wurde ist es durchaus legitim, Fristen zu setzen. Um diesen Passus ging es auch gar nicht bzgl. des BGBplötzlich ein zeitlimit für die verbleibende abbezahlung zu stellen um den käufer einzuschüchtern damit der die Lizenz zurückgibt um selbst lizenzen verkauffen zu können soll im BGB geregelt sein? <<< das denke ich nicht!
Ich gebe dir mal ein übertriebenes Beispiel:
Ich verkaufe dir jetzt den Kölner-Dom für 1.000.000.000 Lose.
Du kauft Ihn. Der Kauf ist rechtlich ungültig. Da ich nicht im Besitz des Domes bin.
Daraus kann man sogar noch andere Rechtsansprüche ableiten.
In einer doch extrem abgeschwächten Variante ist es hier mit Lizenzen passiert.
Gruß
Medusier




