Nein eben nicht!
Es wurde vom urheber eine gültige Lizenz ausgehändigt! (da hätte man eben vorher denken sollen)
Der Lizenzträger hat von seinem Recht gebrauch gemacht und einzellizenzen zum verkauf angeboten
Der käufer war zahlungswillig und hat eine anzahlung geleistet wollte mit dem verkauf der einzellizenzen restliche zahlungen abarbeiten..
Dem Käufer mit fragwürdigen mitteln druck zu machen wie es hier geschehen ist ist keines falls legal!