Zitat Zitat von didith1207 Beitrag anzeigen
Natürlich nicht! da wurden ja gerichtliche mahnbescheide beschlossen

Bei einem zahlungswilligen Kunden dem eine gültige Lizenz ausgehändigt wurde
kann man nicht einfach alles für ungültig erklären dafür gibt es einen Käuferschutz,Konsumentenschutz usw..
eben nicht, er war nicht zahlungswillig, er meinte, das ich die lose bis zum abend bekäme, dies war nicht der fall, ich dannn noch zwei tage gewartet, ich denke das reicht,als dann noch immer keine zahlungen kamen, hab ich eine frist gestellt
außerdem versteh ich dein problem jetzt nicht?
du hast mit spezi alles geklärt, ich hab mit ihm alles geklärt, also was gibts da noch zum diskutieren?

mfg jojo2351