Zitat von nighthunter bestätigt! Jpwfour in die Downline von mir eingetragen. Weiter also hier: http://www.dsn-ads.de/?ref=214
StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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