in dem falle ist die rechtliche regelung etwas ungenau bzw. gibt es bis jetzt schon entscheidungen, die mal so, mal anders entscheiden.

aber ums darauf nicht ankommenzulassen, sollte man natürlich die agbs nicht 1:1 kopieren, was in 90% aller fälle eh schwachsinn ist, da ja nicht alle websiten die gleichen angebote/inhalte haben, daher also auch nicht die gleichen rechten/pflichten vorsehen.

es ist halt so, dass die AGB nicht direkt ein schöpferisches werk darstellen, und wenn man mal 100 AGB vergleicht (solche, die ausführlich und gültig sind), wird man feststellen, dass einige passagen immer gleich (sogar 1:1) sind,und daher nicht unter irgendein urheberrecht fallen können (siehe auch disclaimer etc.)

bei einer seite, wo es um geld geht, würde ich die agb eh von einen anwalt prüfen/verfassen lassen, sonst kann das böse enden.

da aber die meisten für ihre loseseiten wohl nicht extra das geld für den anwalt zahlen wollen, muss man sich selber helfen, und da wohl auch die wenigsten hier jura studiert haben, hilft halt nur "abschauen" von anderen seiten.