Über die Frage der Zuständigkeit wird sicher noch zu sprechen sein und diese wird logischerweise vom alten auf den neuen Betreiber und wieder zurück geschoben.

Ich sehe es so:
Wenn der alte Betreiber den neuen darüber informiert hat, daß zum 1.2. die Daten gelöscht werden müssen, dann liegt die Last auf den Schultern des neuen Betreibers. Der Alte hat mit dem Verkauf ja keinen Zugang mehr.
Wobei allerdings dann die Frage zu klären ist: Warum hat er dann nicht vorher die Daten gelöscht.
Sie waren wohl Bestandteil des Kaufes.