Tja ich fange auch Ausbildung an, aber zu spät da gibts glaube die 2/3 Grenze, also man muss 2/3 seiner Ausbildung abgeschlossen haben um nicht genommen zu werden (vorrübergehend).

Aber ich beantrage wenn ich gemustert werde eine Zurückstellung nach § 12 WPflG und § 11 ZDG hab dafür schon das Formular runtergeladen und muss es im Notfall nur noch ausfüllen :smilewinkgrin: