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Tja ich fange auch Ausbildung an, aber zu spät
da gibts glaube die 2/3 Grenze, also man muss 2/3 seiner Ausbildung abgeschlossen haben um nicht genommen zu werden (vorrübergehend).
Aber ich beantrage wenn ich gemustert werde eine Zurückstellung nach § 12 WPflG und § 11 ZDG hab dafür schon das Formular runtergeladen und muss es im Notfall nur noch ausfüllen :smilewinkgrin:
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
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