Das ist so nicht korrekt.
Wenn man nach 14Tagen den neuen AGB nicht widersprochen hat so hat man diese neuen AGB anerkannt.
Der Vertragspartner hat 14 Tage Zeit den Änderungen zu widersprechen.
Widerspricht der Vertagspartner den neuen AGB so bleibt es dann der Entscheidung des Betreibers überlassen ob die alten AGB weiterhin Gültigkeit haben für denjenigen der Widerspruch eingelgt hat oder aber ob er gekündigt wird. Im Falle einer Kündigung muss das Mitglied aber ausgezahlt werden und das beachten viele Betreiber leider nicht.
Dem Mitglied steht natürlich auch die Möglichkeit frei seine Mitgliedschaft selber zu beenden, dabei verfällt natürlich das eventuel vorhandene Guthaben .