Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
Geschickt eingefädelt wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht nun gebrauch machst müssen sie dich auszahlen. Zumindest das Guthaben was du vor der AGB Änderung erwirtschaftet hast . So nun widersprichst du einfach den AGB und kündigst das Guthaben müssen die dir dann auszahlen. Da die Umrechnung erst nach Löschung erfolgt wirste an das Guthaben aber nimmer ran kommen


richtig



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