Geschickt eingefädelt wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht nun gebrauch machst müssen sie dich auszahlen. Zumindest das Guthaben was du vor der AGB Änderung erwirtschaftet hast
. So nun widersprichst du einfach den AGB und kündigst das Guthaben müssen die dir dann auszahlen. Da die Umrechnung erst nach Löschung erfolgt wirste an das Guthaben aber nimmer ran kommen