Hallo,

rückwirkende Änderungen der AGB sind schon mal gar nicht möglich, das sollte eigentlich jeder Webmaster bzw. jeder Geschäftsmann wissen.

Das ergibt sich schon alleine daraus, dass man nach Erhalt er neuen AGB eine angemessene Frist (die Gerichte gehen meist von 14 Tagen aus) hat, diesen neuen AGB zu widersprechen.

Das ist bei rückwirkenden Änderungen ja nicht möglich.

Das würde ich ihm noch mal schreiben. Wenn er es nachlesen will, kann ich ihm gerne etwas dazu raussuchen.

Du solltest auf jeden Fall den neuen AGB widerspreichen, die Geschichte, wenn du nach 14 dich nicht abgemeldet hast, akzeptierst du die neuen AGB, ist nämlich ebenfalls nicht zulässig, obwohl sie fast alle Paid4-Webbis drin haben.

Aber evtl. nicht mehr lange, das geht mir nämlich langsam auf den Senkel.

So, wenn du widersprochen hast, kann er entweder den Vertrag zu den alten Bedingungen weiterführen oder dir kündigen. Dann müsste er auszahlen, egal, ob die AZG erreicht wurde oder nicht.

Du hast aber bereits eine AZ beantragt, er zahlt nicht aus und ändert danach seine AGB. Ist der wahnsinnig geworden? Das kann verdammt viel Ärger für ihn bedeuten.

Falls er nicht reagiert und sich kooperativ zeigt, würde ich den kompletten Vorgang an den www.dsw-schutzverband.de weiterleiten, das geht auch per mail oder per Online-Forumular. Du solltest aber den kompletten mailverkehr mitschicken.

Ne Abmahnung von denen kostet wesentlich mehr, die können übrigens von sich aus ne Anzeige machen, wenn sie es für nötig halten.

Grüsse
BB