Das ist nicht ganz korrekt. Lose haben einen Gegenwert. Jeder der schonmal ein Mahnverfahren angetrebt hat, weil einer ihm Lose schuldet kann das bezeugen. Dazu werden Lose in einen Eurowert umgerechnet und dieser Wert ergibt dann die Summe des Mahnverfahrens, insofern haben sie sehr wohl einen Gegenwert, auch wenn der nicht sofort ersichtlich ist.