Laut UStG §19 ist man doch aber nicht zwingend Umsatzsteuerpflichtig und Umsatzsteuervorzugsberechtigt, wenn man nicht viel Umsatz macht.
Laut UStG §19 ist man doch aber nicht zwingend Umsatzsteuerpflichtig und Umsatzsteuervorzugsberechtigt, wenn man nicht viel Umsatz macht.
@Skalo
So schauts aus, aber um erstmal eine Befreiung nach §19 zu bekommen musst du ein Gewerbe anmelden und dann kriegst du den Fragebogen vom Finanzamt und kannst dort dann die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dadurch wirst du von der Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) befreit. Musst dennoch Einkommenssteuer bezahlen
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Aaah, ich hab was Schönes auf einer deiner geposteten Seiten gefunden, Gremlin.
http://www.frag-einen-steuerprofi.de...topic_id=24914
Ich glaub das passt perfekt.