Das wäre so wie wenn du dir nen Schild um den Hals machst "Dies ist kein Banküberfall" und dann ne Bank überfallst.
Das wäre so wie wenn du dir nen Schild um den Hals machst "Dies ist kein Banküberfall" und dann ne Bank überfallst.
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
lol na das ist gut zu wissen
Ich nutze den Firefox nur um Opera Google Chrome runterzuladen
Laut UStG §19 ist man doch aber nicht zwingend Umsatzsteuerpflichtig und Umsatzsteuervorzugsberechtigt, wenn man nicht viel Umsatz macht.
@Skalo
So schauts aus, aber um erstmal eine Befreiung nach §19 zu bekommen musst du ein Gewerbe anmelden und dann kriegst du den Fragebogen vom Finanzamt und kannst dort dann die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dadurch wirst du von der Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) befreit. Musst dennoch Einkommenssteuer bezahlen![]()
Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Aaah, ich hab was Schönes auf einer deiner geposteten Seiten gefunden, Gremlin.
http://www.frag-einen-steuerprofi.de...topic_id=24914
Ich glaub das passt perfekt.