Wenn deine Eltern es dir nicht erlauben haste eh schlechte Karten. Es gäbe noch die Möglichkeit das ganze als "Liebhaberei" darzustellen, aber dazu kann ich dir leider nicht viel sagen ich kenne auch noch keinen Fall wo das anerkannt wurde dafür brauchste jeodch auch erst ein Gewerbe und wenn das Finanzamt dann merkt das bei dir mit keinem Gewinn zu rechnen ist werden die sagen das es sich dabei um LIebhaberei handelt