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Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Benutzer
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    holstenjungs danke dafür

    Das bringt mich schon weiter dann kann meine Seite weiter On bleiben

    So einen schein holen ist glaube ich nicht besonders schwer.

    Das sollte ich hinkriegen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von maniwelt
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    Werde ich ja eh auch bald tun, man weiss ja nie welche Idioten noch kommen werden

  3. #3
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    Zitat Zitat von maniwelt Beitrag anzeigen
    Werde ich ja eh auch bald tun, man weiss ja nie welche Idioten noch kommen werden
    kriege ich auch ne antwort =( siehe meinen letzten post ^.^

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Wenn deine Eltern es dir nicht erlauben haste eh schlechte Karten. Es gäbe noch die Möglichkeit das ganze als "Liebhaberei" darzustellen, aber dazu kann ich dir leider nicht viel sagen ich kenne auch noch keinen Fall wo das anerkannt wurde dafür brauchste jeodch auch erst ein Gewerbe und wenn das Finanzamt dann merkt das bei dir mit keinem Gewinn zu rechnen ist werden die sagen das es sich dabei um LIebhaberei handelt
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  5. #5
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    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Wenn deine Eltern es dir nicht erlauben haste eh schlechte Karten. Es gäbe noch die Möglichkeit das ganze als "Liebhaberei" darzustellen, aber dazu kann ich dir leider nicht viel sagen ich kenne auch noch keinen Fall wo das anerkannt wurde dafür brauchste jeodch auch erst ein Gewerbe und wenn das Finanzamt dann merkt das bei dir mit keinem Gewinn zu rechnen ist werden die sagen das es sich dabei um LIebhaberei handelt
    kann man sich übers internet beim finaz amt melden und das sie sich das ankucken und da sie es feststellen können da es bei ri keinen gewinn gibt A und B ich verkaufe die lose eh nicht die werden wie gesgat in die seite fileißen und wenn ja wo kann ich das finazamt im internet finden damit sie sich das ankucken

    edit: also schein wenn ich den hollen muss dann holle ich mir den eben ... und mit zeiter ist es nicht zurspaßen wollte nur so sagen ...

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Wie gesagt du brauchst ein Gewerbe musst auch erst alles anmelden, das Finanzamt kann(!) dann wenn sie merken das du im monat nur 1€ oder so einnimmst entscheiden das das Liebhaberei ist damit brauchste dann kein Gewerbe, wie das aber genau dann abläuft weis ich net, da wie gesagt bislang noch keiner den ich kenne das erlebt hat. Ich hab es nur schon von welchen gehört die es probieren

    edit: also schein wenn ich den hollen muss dann holle ich mir den eben
    So einfach ist das bei dir nicht, das gibt ein langes hin und her, du musst beim Vormundschaftsgericht einen Antrag stellen mit Erlaubnis deiner Eltern das du ein Gewerbe selbst betreiben darfst. So dann wirst du vorgeladen musst denen genau sagen was du vorhast, und die werden dich da auch prüfen ob du reif genug dafür bist.

    und mit zeiter ist es nicht zurspaßen wollte nur so sagen ...
    Lol wieso das? Weil er schon weis wie man eine Email schreibt? Und das weis er nicht mal sein Impressum ( http://www.knuddelshp.com/impressum.php ) ist auch nicht gerade so einwandfrei... da fehlt auch Steuernummer ausserdem glaube ich nicht das er im Handelsregister eingetragen ist somit wäre seine Anschrift einfach nur falsch, wenn doch fehlt trotzdem noch die Registernummer vom Handelsregister also wenn er schon versucht euch was zu wollen, muss er erstmal bei sich selbst anfangen.
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  7. #7
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    Wie gesagt du brauchst ein Gewerbe musst auch erst alles anmelden, das Finanzamt kann(!) dann wenn sie merken das du im monat nur 1€ oder so einnimmst entscheiden das das Liebhaberei ist damit brauchste dann kein Gewerbe, wie das aber genau dann abläuft weis ich net, da wie gesagt bislang noch keiner den ich kenne das erlebt hat. Ich hab es nur schon von welchen gehört die es probieren


    So einfach ist das bei dir nicht, das gibt ein langes hin und her, du musst beim Vormundschaftsgericht einen Antrag stellen mit Erlaubnis deiner Eltern das du ein Gewerbe selbst betreiben darfst. So dann wirst du vorgeladen musst denen genau sagen was du vorhast, und die werden dich da auch prüfen ob du reif genug dafür bist.


    Lol wieso das? Weil er schon weis wie man eine Email schreibt? Und das weis er nicht mal sein Impressum ( http://www.knuddelshp.com/impressum.php ) ist auch nicht gerade so einwandfrei... da fehlt auch Steuernummer ausserdem glaube ich nicht das er im Handelsregister eingetragen ist somit wäre seine Anschrift einfach nur falsch, wenn doch fehlt trotzdem noch die Registernummer vom Handelsregister also wenn er schon versucht euch was zu wollen, muss er erstmal bei sich selbst anfangen.
    hmm dann was soll cih den machen soll ichd ie seite offen lassen und die lose die hineinfließen ffür die seite legen oder soll ich die seite jmd. verkaufen ??

    schade das wir keinen finazbereiter hier haben der uns alles erklären würde ,oder ist einer von euch einer ...

  8. #8
    Benutzer
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    Ich guck einfach mal wie das geht!


    adi? Hol dir auch son schein wird wohl kein problem darstellen

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
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    Er bekommt keinen Schein, solange seine Eltern nicht zustimmen oder er das 18 Lebensjahr erreicht hat.

  10. #10
    Benutzer
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    Ya mein Post kam leider danach und ich habs nicht gesehen!

    Wielange kann ich meine Seite noch aufhaben? Sonst steig ich auf ein neues System um und mach alles in einem mit einem Neustart!

    Das sollte auch klappen

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