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Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Gut also von Gewinn seh ich überhaupt nichts

    Welche kosten kommen denn dann auf mich zu? Wenn das nochmehr kostet dann geh ich ya jeden Monat ins Minus.

    Dann werd ich von Smiley Place auf Smiley Lose umsteigen müssen

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Es geht nicht um deinen Gewinn, sondern um deine Gewinnerzielungsabsicht, dabei spielt es keine Rolle ob du auch wirklich Gewinn machst ^^ der Kerl ist übrigens auch hier im Forum angemeldet http://www.designerscripte.net/member.php?u=270
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  3. #3
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    Aber die Gewinnerzielungsabsicht hat doch auch jede Klammseite?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Zitat Zitat von Rapper Beitrag anzeigen
    Aber die Gewinnerzielungsabsicht hat doch auch jede Klammseite?
    Ja .......
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  5. #5
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    Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD
    So schauts aus nur machen tun es nur wenige, obs an der Unwissenheit liegt, oder einfach nur dran das man keine Lust drauf hat k.a
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  7. #7
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    Aber anscheinend ist das Pflicht somit kann ich jeden eine Mail schreiben das sie das tun sollen sonst melde ich das.

    Ist doch genauso bekloppt

  8. #8
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    Zitat: Dann muss sich doch jede Klammseite als Unternehmen annehmen oder nicht? xD
    Zitat Zitat von Gremlin Beitrag anzeigen
    So schauts aus nur machen tun es nur wenige, obs an der Unwissenheit liegt, oder einfach nur dran das man keine Lust drauf hat k.a
    ich weiß, im grunde genommen hast du recht ABER: wie lautet der EF vom Finanzamt ? gilt die gesetzliche MWST auch für lose ?

    wäre übrigens ne idee für klamm 19% der einnahmen von allen seitenbetreibern einnehmen die dann geschreddert werden

    ne im ernst wie willst du dem FA erklären "ich hab dieses jahr 1 MRD LOSE gewinn gemacht" ? die dinger haben nen reellen wert von 0,00€ und 1.000.000.000 x 0,00 = 0,00 das gilt solange bis du auf deiner eigenen seite nen lose an- oder verkauf anbietest, da man ja dann nen wert vorgibt oder hab ich da irgendwo was übersehen ?

  9. #9
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
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    Was regt Ihr euch den so auf über www.smileycode.de. Die sollen erstmal Ihre sachen vernünftig machen bevor Sie andere anschwärzen.

    Die führen Ihre Seite als Firma nun soweit gut. Aber wo bitte stehen in der Anmeldeemail ihre Adressangaben die Pflicht sind.

    ############ Anmeldebestätigungen ############
    Hallo,
    Sie haben sich soeben erfolgreich bei Smileycode.de v2 angemeldet.

    Bitte aktivieren Sie jetzt ihren Account, klicke sie dazu bitte auf den
    Aktivierungslink: gelöscht

    ----------------------------------------------------------
    Benutzername: gelöscht
    Passwort: gelöscht
    ----------------------------------------------------------

    Nach der Aktivierung können Sie sich sofort einloggen und bei
    uns teilnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Smileycode.de v2 Team

    ############ Ende ############

    Laut § 15 b Gewerbeordnung reicht die Angabe des Vor- und Nachnahmens sowie die ladungsfähige Adresse der/s Gewerbetreibende/n aus. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vor- und Nachnahme der Schreibweise im Personalausweis entsprechen muss und also nicht etwa abgekürzt werden darf.

    Hinweise:
    Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlichen Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist - also z.B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

    Es spielt in bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

    Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

    Sanktionen:
    Das Fehlen der oben genannten Pflichtangaben kann von den Ordnungsämtern mit Bußgeldern bis zu 1000 € geahndet werden, vgl. § 146 III Gewerbeordnung (GewO).


    Also erstmal selber alles in Ordnung bringen bevor man andere anscheißt.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
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    Was das nicht alles gibt, das wußte ich bis eben auch noch nicht.

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