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Thema: Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Rens Beitrag anzeigen
    ne im ernst wie willst du dem FA erklären "ich hab dieses jahr 1 MRD LOSE gewinn gemacht" ? die dinger haben nen reellen wert von 0,00€ und 1.000.000.000 x 0,00 = 0,00 das gilt solange bis du auf deiner eigenen seite nen lose an- oder verkauf anbietest, da man ja dann nen wert vorgibt oder hab ich da irgendwo was übersehen ?
    Das ist nicht ganz korrekt. Lose haben einen Gegenwert. Jeder der schonmal ein Mahnverfahren angetrebt hat, weil einer ihm Lose schuldet kann das bezeugen. Dazu werden Lose in einen Eurowert umgerechnet und dieser Wert ergibt dann die Summe des Mahnverfahrens, insofern haben sie sehr wohl einen Gegenwert, auch wenn der nicht sofort ersichtlich ist.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
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    @Holstenjungs
    Das ist aber nur im Falle einer Mahnung wichtig (Wiederbeschaffungswert), im Bezug auf Steuern sind Lose wertlos.
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Dann habe ich mich wohl geirrt. Aber typisch Deutschland, das da dann ein Unterschied gemacht wird. Erst wird ein realer Wert festgesetzt, der dann beim Verdienen von Lose nicht mehr gilt. Welch ein Widerspruch in sich. Naja, ist aber für uns nur von Vorteil.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
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    Was regt Ihr euch den so auf über www.smileycode.de. Die sollen erstmal Ihre sachen vernünftig machen bevor Sie andere anschwärzen.

    Die führen Ihre Seite als Firma nun soweit gut. Aber wo bitte stehen in der Anmeldeemail ihre Adressangaben die Pflicht sind.

    ############ Anmeldebestätigungen ############
    Hallo,
    Sie haben sich soeben erfolgreich bei Smileycode.de v2 angemeldet.

    Bitte aktivieren Sie jetzt ihren Account, klicke sie dazu bitte auf den
    Aktivierungslink: gelöscht

    ----------------------------------------------------------
    Benutzername: gelöscht
    Passwort: gelöscht
    ----------------------------------------------------------

    Nach der Aktivierung können Sie sich sofort einloggen und bei
    uns teilnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Smileycode.de v2 Team

    ############ Ende ############

    Laut § 15 b Gewerbeordnung reicht die Angabe des Vor- und Nachnahmens sowie die ladungsfähige Adresse der/s Gewerbetreibende/n aus. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vor- und Nachnahme der Schreibweise im Personalausweis entsprechen muss und also nicht etwa abgekürzt werden darf.

    Hinweise:
    Die oben angegebenen Pflichtangaben müssen in jedem Schreiben enthalten sein, das in geschäftlichen Angelegenheit an einen bestimmten Empfänger gerichtet ist - also z.B. Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.

    Es spielt in bezug auf die notwendigen Pflichtangaben keine Rolle, ob eine E-Mail eigenhändig verfasst oder automatisch generiert wurde.

    Die Pflichtangaben müssen im E-Mail-Body enthalten sein und zwar dergestalt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind.

    Sanktionen:
    Das Fehlen der oben genannten Pflichtangaben kann von den Ordnungsämtern mit Bußgeldern bis zu 1000 € geahndet werden, vgl. § 146 III Gewerbeordnung (GewO).


    Also erstmal selber alles in Ordnung bringen bevor man andere anscheißt.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Was das nicht alles gibt, das wußte ich bis eben auch noch nicht.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von olib32
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    tja wer im Glashaus sitzt sollte net mit Steinen werfen

    das ist aber schon ein muss seit januar 2007

  7. #7
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    danke für den hinweis da ist was untergegangen bei meinem grundscript

  8. #8
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    ich verstehe die Problematik nicht so ganz!

    notiert euch alle sämtliche Ein- und Ausgaben in Lose
    wenn ihr dann jedoch eure jährlichen Steuererklärungen macht, dann rechnet ihr eure Vor- und Umstatzsteuern aus und gebt die Angaben in Losen ans FA

    dann glotzen die Leute vom FA, was die wohl mit der Onlinewährung anfangen sollten

    wenn jedoch ein Ver- und Einkauf von Lose in € stattfindet, dann ist es generell eine andere Angelegenheit




    @adi, wenn ich das so richtig verstanden habe, dass deine seite die Lose keineswegs Ver- oder Einkauft, dann müsstest du nichts desgleichen vom FA befürchten. Es müssen nachweißbare Transfers zwischen Ver- und Ankäufer und deiner Privaten (bzw. Gewerblichen) Bank stattfinden. Kontoauszüge sind beim FA auch recht häufig wichtig und nachzuweisen.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Genpaku Beitrag anzeigen

    @adi, wenn ich das so richtig verstanden habe, dass deine seite die Lose keineswegs Ver- oder Einkauft, dann müsstest du nichts desgleichen vom FA befürchten. Es müssen nachweißbare Transfers zwischen Ver- und Ankäufer und deiner Privaten (bzw. Gewerblichen) Bank stattfinden. Kontoauszüge sind beim FA auch recht häufig wichtig und nachzuweisen.


    hallo heißt es wenn ich meine lose nicht kaufe bwz. verkaufe dann muss ich nix beim famelden ? und auhc nix befürhten ??

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