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Thema: muenchener1989

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Koki12
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    Beiträge
    323
    Verleumdung (Oder wie das geschrieben wird) ist, wenn ich dich einer Straftat bezichtige, die bsp. ich gemacht habe, aber dich Anklage, weil angeblich Du es warst.
    Sowas nennt sich Verleumdung !

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
    Registriert seit
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    5.206
    Ums mal ofiziell zu sagen:
    § 187 StGB
    Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Aber das du deinen Anwalt angeschrieben hast glaub ich dir eh nicht, und wenn dann freue ich mich schon auf ein Schreiben zwecks Unterlassung


    Gruß
    Gremlin
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



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