DimpleX sagte mir vorkurzem, dass man für eine LoseSeite kein Gewerbe Benötigt.
Es wird oft gesagt aber ist nicht ganz richtig.

Nehmen wir einfach mal §15 Abs 2 EStG der die Aussagen schon widerlegt:

eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
[..]
Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Selbst wenn du das freiberuflich machen könntest, was hier jedoch ausgeschlossen werden kann müsstest du deine Tätigkeit beim zutändigen Finanzamt anzeigen.

Gruß
Gremlin