Ich habe mir das mal durchgelessen und finde das ist nicht richtig was da gemacht wird, den es kann nicht sein das es an einen Anbiter definiert wird.

WML hat mist gebaut wie so andere auch, jedoch kann sich keiner davon freisprechen, den auch die anderen verletzen z.b. ihre aufsichtspflicht der Werbung die sie über ihre Werbenetzwerke verteillen.

Es kann auch kein Webbi das auschlissen das WML Werbung von seinen Useren mit eingebucht wird, und dan stellt sich die Frage ob durch das reinsetzen der Werbung des Users der eine verlinkung zu wml hat auch Gespert wird?.

Und ob die AGB so in Ordnung ist ist auch fraglich, da ja AGB`s wariabel sind und jederzeit geandert werden können.

Ich sehe dazu nur eins das es so gutgeht bis sich ein Betreiber gegen Werbekreis klagt, und dan die Gerichte darüber zu entscheiden haben.

Den ob es Rechtens ist meines erachtens fraglich, den es gibt auch den begrief der Sittenwidrigkeit im Rechtswessen und ob dan dieser Punkt so bestand hat ist Fraglich.

So sehe ich das personlich den kein Webbi kann seinen Useren auf seinen Seiten die Werbung verbiten für normale Seiten die WML anbindungen haben, weil es gegen das Wetbewerbsrecht verstossen würde.
Diese Prob sehe ich für die Betreiber von Klickseiten, und ob Werbekreis diese berücksichtigt kann ich nicht sagen das wird sich ergeben nehme ich an.
Darin sehe ich ein großes Problem wie sie dan verfahren und es handhaben da indirekt ja Werbunng von WML Parallelauf zur ihrer Werbung ist.