@kmüller:

versteh ich aber nicht ganz.
warum muss ich dann (steht so in etlichen lizenzbedingungen), wenn ich ein script, daß ich erworben habe, weiterverkaufe, dies dem ersteller der lizenz mitteilen, incl den daten des käufers?
wiederspricht meiner meinung nach dem oben stehenden, da vom prinzip her die selbe situation.
würde dann genauso gegen den datenschutz verstoßen

wäre dann die frage, welches recht da vorgeht, weil gegen eines von beiden muss ich dann ja verstoßen, entweder gegen die lizenzbestimmungen, indem ich die daten nicht weitergebe oder gegen den datenschutz, indem ich mich an die lizenzbestimmungen halte

und daraus resultiert dann:
1. wenn ich als ersteller eines progs kontrolle über die lizenzen behalten will, muss ich diese mit einem zusätzlichen code schützen, der den weiterverkauf unmöglich macht, indem ein weiterverkauftes script funktionsunfähig wird
2. wenn ich den verkauf einem anderen übertrage, bin ich dessen aussagen auf gedeih und verderb ausgeliefert, da mir keinerlei möglichkeit bleibt, die anzahl der ausgegebenen lizenzen zu überprüfen

lg homunk