öhm - was macht ihr da?

Zerfleischung?

Logo, man kann Code so ändern, daß kaum jemand Verwandtschaft erkennt, dennoch wäre es geistiger Diebstahl.

@Anwalt, Gerichte: nur mal so zur Info: bei Summen unter 2000 Euro verdienen nur Anwälte und Gerichte, weil das eben das Grundrauschen (Gebühren etc) ist.

weiter: irgendwelchen Quellcode als Grundlage zu nutzen ist nicht unerlaubt. Zumal dann, wenn der Urheber, was in dem Fall Mücke zu sein scheint, den Code überlassen hat, dabei ist es egal, ob er den Code verkauft oder verschenkt hat.

Entsteht dabei ein neues Produkt, also eine neue Geistesleistung, dann ist die wiederum erneut urheberrechtlich geschützt (diesmal für Homunk) - Voraussetzung: Das Produkt muß schützenswert sein - also etwas, was nicht jeder normale, verständige Mensch hätte selber erbringen/erschaffen können.

aber dieser Einschränkung muß sich auch eingangs Mücke schon stellen, damit er überhaupt ein schützenswertes Script rechtlich durchsetzen kann.

nicht alles, was Hinz und Kunz sich ausdenkt/zusammentippert ist auch nach geltender Rechtsprechung schützenswert.
Grundsätzlich wird da "aussergewöhnliche Schöpfung" verlangt.

Aber Gesetzestexte könnt ihr ja alle selber lesen, nö? ;-)

nu mal wieder friedlich - ich denke, ihr schafft da auch so eine Lösung herbei