Ich zitiere einfach mal
das fettmarkierte ist besonders wichtig...Gewährleistung:
Ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die vom Händler zu erbringen ist. Sie beträgt zur Zeit 2 Jahre ab Kaufdatum.
Hierbei gilt in den ersten 6 Monaten, dass bei einem Defekt davon auszugehen ist, dass der Defekt bereits bei Kauf vorhanden war. Der Händler ist verpflichtet, den Defekt zu beseitigen. Kosten dürfen hierbei für den Kunden nicht entstehen.
Gruß
Gremlin