· 7. Gewährleistungsausschluss
Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit oder Tauglichkeit des Scripts. Hierbei sind mit eingeschlossen Virenfreiheit, Defektfreiheit und die Eignung zu einem bestimmten Zweck.
Sämtliche Risiken im Bezug auf Leistungsfähigkeit und Qualität trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber und/oder seine Erfüllungsgehilfen.
Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder aufgrund falscher Nutzung des Skriptes entstandenen Schäden und Folgeschäden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder Computerausfall.
Die Verwendung des Skriptes kann nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss im vollen Umfange akzeptiert.