Hallo, wäre es möglich den folgenden Post zu löschen ?

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DIESE REGEL IST BIS AUFWEITERES AUSGESETZT!!!

Hallo liebe Community,

heute mal eine etwas aussergewöhnliche Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) München:

Zitat:
Gerichtsurteil: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen nicht weiterverkauft werden
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Freitag den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen untersagt.
Vor dem Gericht musste sich die Firma usedSoft verantworten, da sie Software-Nutzungsrechte von ursprünglichen Besitzern kauft, um sie dann weiterzuverkaufen. Der amerikanische Software-Anbieter Oracle hatte dagegen geklagt.
Das Gericht entschied, dass weder der Verkauf von gebrauchten Software-Lizenzen noch der Weiterverkauf von Software-Lizenzen rechtens ist. Damit wurde ein Urteil des Landgerichts München I bestätigt.
(AZ: 6 U 1818/06)


Quelle: de.biz.yahoo.com

Somit ist es ab sofort hier in unseren Foren untersagt Lizenzen zu handeln wenn man diese, entwerder nicht selber erstellt hat, also alle Rechte an dieser besitzt, nicht im Besitz einer gültigen R4E Lizenz ist, welche zum Weiterverkauf von originalen Lizenzen erlaubt.

Das heißt im Klartext für jeden der hier E-Lizenzen verkaufen möchte, welche bereits im Betrieb / Gebrauch waren, diese dürfen nicht verkauft werden. Es dürfen lediglich E-Lizenzen weiter verkauft werden, welche im Original-Zustand sind, wie zum Zeitpunkt des Kaufs, und welche nicht zum Einsatz gekommen sind.

Dies ist als allgemeine Forenregel für das Handeln mit Lizenzen ab sofort einzuhalten, sollte es hier Verstöße geben, kann das einen sofortigen Lizenzentzug für die Nutzung der Scripte von VMS - Designerscripte.net und eine Sperrung in den bereit gestellten Foren von Designerscripte.net nach sich ziehen. Ferner hat man bei einem Verstoß gegen dieses Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München mit weiteren rechtlichen Schritten zu rechnen.

Euer Designerscripte.net - Team
Lizenzhandel *UNGÜLTIG*


Warum ?
Ganz einfach, ich finde den Post sehr irreführend, da diese mit dem Weiterverkauf von E-Lizenzen absolut nichts zu tun hat.
Bei dem Urteil, das immer noch nicht Rechskräftig ist, geht es einzig und alleine um sogenannte "Volumenlizenzen", die aufgeteilt und weiterverkauft werden.
(Beispiel: Eine Grossfirma hat 2500 Lizenzen von "Win2000" und verkauft diese an eine Firma, die mit gebrauchter Software handelt, diese verkauft Stückelungen von 100 oder 500 weiter und stellt eine eigene Lizenz aus, für die Stückelung. Hat also hier echt nichts zu suchen)

Aber da dieser Post auch noch oben festgepickt ist, sowie auch als Wichtig markiert wurde, bringt es nur Verwirrung, auch der Zusatz, das die Regel ausgesetzt wurde, hilft nicht wirklich.

Man könnte das damit vergleichen, das wenn ein User eine ME (Multieinzellizenz) besitzt und 8 Pages betreibt, jedoch nur auf 6 Seiten die Software / Addon einbaut, glaubt das er 2 E-Lizenzen weiterverkaufen kann, das geht natürlich nicht.

Wer jedoch eine E-Lizens besitzt und diese nicht mehr benötigt, sowie auch selbst das Addon nicht nutzt, bzw. im Anschluss löscht, ist es völlig legitim, diese weiter zu verkaufen.
Egal ob GEBRAUCHT oder NICHT !