Nun würde ich gerne wissen, ob man das in der Lohnsteuererklärung mit einbringen muß oder nicht?
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kriegst du i. d. R. vom Finanzamt auf Antrag eine Ust.-Id. Da du ab der Gewerbeanmeldung eine Firma hast, musst du auch entsprechend Steuern zahlen. Du bringst die Einnahmen ab dann nicht mehr in der Lohnsteuererklärung ein, sondern in der Gewerbesteuererklärung Ein Muster aus dem Jahr 2006 findest du hier (Link)

Kann man dann auch benötigte Programme wie Photoshop oder so absetzen?
Im Prinzip kannst du alles was du für dein Geschäft kaufen musst von der Steuer absetzen. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und nicht nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit bist, dann kannst du die Mehrwertsteuer von den Rechnungen, die du bekommen hast, absetzen. Im Gegenzug musst du bei all deinen Verkäufen auch die 19% mit auf der Rechnung ausführen und ans Finanzamt abdrücken.

Ich würde dir empfehlen dich mit einem Steuerberater über dieses Thema zu unterhalten, da nur er dir genaue Informationen geben darf, alles andere würde gegen §5 StBerG verstoßen

Gruß
Gremlin