Seite 3 von 6 ErsteErste 12345 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 30 von 56

Thema: Seite mit VMS Script -> Gewerbepflichtig?

  1. #21
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.03.2007
    Beiträge
    14
    Original von nstyle
    Hi NightX
    Danke für die Antwort genau so habe ich mir das nähmlich auch in etwa Gedacht.
    Aber ich habe mich heute noch einwenig erkundigt und man kann auch nur ein KLEIN-Gewerbe anmelden. Solange man keinen Umsatzt von 17500€ im jahr macht.
    Mit einem Kleingewerbe braucht man auch nur einmal im Jahr seine Steuererklärung abgeben als +/- Rechnung sozusagen. Darf die 19%Mwst. Steuer aber dann auch nicht auf seine Rechnungen Aufschlagen.

    Ich werd mir mir Überlegen ob es nicht schon allgemein Sinvoll wäre ein Kleingewerbe anzumelden, denn was zur zeit so im Inet los ist ist jas schlimm. Privat Hompages werden gemahnt weil Sie Adtello Banner eingebaut haben.
    Und so eine anmeldung soll auch nur je nach Bundelsand zwischen 20-40€ kosten.

    Naja danke auf jedenfall und wenn ich mehr weiss oder weiter bin kann ich ja berichten.
    bye


    Alle angaben ohne Gewähr
    wo sollen bei einer kleinen seite, die man just4fun betreibt bitte schön 17.500€ herkommen. normal ist es ja so, daß man zeit und geld investiert und absolut nix bleibt als jeden monat drauf legen ?(

  2. #22
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    02.10.2006
    Beiträge
    5
    Ich würde das ganze so sehen:

    Also wenn man mit seiner Klick4 VMS Seite im Monat ein paar Millionen Lose verdient und diese nachher für 2,50€ verkauft, braucht kein Gewerbe, denn Du verkaufst diese Lose ja nur um Kosten für Dein Hobby zu reduzieren (Webspace, Domain, Internetzugang, usw.) Damit machst Du keinen Gewinn.

    Die Rechtsprechung hat ein Gewerbe nämlich auch in Fällen abgelehnt, wo jemand seine Ferienwohnung in der Zeit wo sie im Sommer leer stand, vermietet hat umso die laufenden Kosten zu reduzieren.

    Übrigens bräuchte man auch fürs Ref werben theoretisch einen Gewerbe schein, denn man wirbt User (selbständige Tätigkeit) mit der Hoffnung Gewinn zu machen.
    Aber auch hier würde ich sagen, dass das ganze mehr ein Hobby, wie Briefmarken sammeln ist, bei dem die meisten mehr reinstecken als rausbekommen.

    Größere Seiten sollten selbstverständlich ein Gewerbe haben.

    Tommek

  3. #23
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    14.11.2006
    Beiträge
    543
    edit

  4. #24
    Benutzer
    Registriert seit
    08.07.2006
    Beiträge
    53
    also ich kann jedem emfehlen der layerads zb drauf hat vorsichtshalber eine gewerbeanmeldung zu machen ist der kostengünstigere weg. ich denke das kaum einer über die 17500 € kommt sodass ihr ausser den 20 € anmeldekosten keine probleme mehr habt. wie die vorposter schon gesagt haben, das Finanzamt kann einfach sagen ja sie haben einen € Sonsor, dann wollen sie auch mit der seite verdienen. also her mit dem geld. und dann wirds teuer. wenns finanzamt schätzt habt ihr das glück das ihr jeden monat erstmal umsatzsteuer vorausgleich machen müsst, und jeden monat den geschätzen betrag ans finanzamt abdrücken müsst. Ich kann euch da ein beispiel mit meinem ersten gewerbeschein geben. Habe ein Hardwareverkaufs gewerbeschein gehabt. Falsches kreuz auf dem Finanzamtbogen gemacht und wupp hatte ich ein normales unternehmen. Dann hat das finanzamt gesagt ok herr Schiefen Hard und Softwarehandel hat im schnitt 10000€ Umsatz im Monat also zahlen sie mal für die 10000€ im ersten jahr jeden monat die Umsatzsteuer. also konnte ich richtig viel zahlen mit 0 einnamen. weil wollte mit dem gewerbeschein für freunde und bekannte billig hardware einkaufen im großhandel. gut ich habe das geld dank steuerberater am ende des jahres wiederbekommen. aber erstmal ein jahr lang erstmal das geld für die steuern auftreiben.

    Ihr seit auf der sicheren seite wenn:
    ihr nur losesponsoren nehmt
    oder gewerbeanmeldung

  5. #25
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    13.02.2007
    Beiträge
    15
    Topini:wo sollen bei einer kleinen seite, die man just4fun betreibt bitte schön 17.500€ herkommen
    NightX:Und was zählt ist nicht, ob man Gewinn macht, sondern ob man die Absicht hat, Gewinn zu machen.
    Genau so und nicht anders, sobald du eine Seite eröffnest mit der absicht damit geld zu verdienen ist sie gewerbepflichtig. Egal ob 1000€ oder 1€.

    DJRazR:also ich kann jedem emfehlen der layerads zb drauf hat vorsichtshalber eine gewerbeanmeldung zu machen ist der kostengünstigere weg. ich denke das kaum einer über die 17500 € kommt sodass ihr ausser den 20 € anmeldekosten keine probleme mehr habt.
    auch meine meinung. Denn wenn irgend ein Blödmann Jemanden der ein paid4 Script betreibt, ohne Gewerbeanmeldung, rankriegen will dann schaft er das auch und Abmahnungen können schweine teuer werden. Die 20-40€ einmalig sind es echt wert, zumal man auch andere Paid4 Projekte usw. ohne bange mit dem Gewerbeschein starten kann.

    Bei loseseiten muss erstmal nachgewiesen werden das die absicht dahintersteckt Gewinn zu erziehlen, was aber nicht schwer sein dürfte.

    Tommek:Übrigens bräuchte man auch fürs Ref werben theoretisch einen Gewerbe schein, denn man wirbt User (selbständige Tätigkeit) mit der Hoffnung Gewinn zu machen.
    Falsch. Als User bist du Teilnehmer an einer Aktion.

    mfg
    nick

  6. #26
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    01.10.2006
    Beiträge
    13
    Das Problem mit der schätzung ist mit bekannt. Dafür kann man ja sofort einen Widerruf gegen den Bescheid erheben. Es ist ja schließlich erstmal nur eine schätzung. Die in dem Fall 6.000 € Betrug = ca 1.500 € Steuer.

    Wenn du einen vernüftigen Steuerberater hast ist das in 1 Stunde erledigt und du bekommst einen neuen Bescheid der Null ausweißt Jeder der im ersten Geschäftsjahr auch nur einen cent Gewinn hat , muss zurück in Kreisvolkshochschule. Dort belegt er einen Kurs " Was ist BWL"
    Wichtig !!! nicht alles glauben was euch das Finanzamt auftischt, die sind Weltmeister im schätzen.

    Bis 17.500 € Umsatz meldet man einfach ein Kleingewerbe an. Bis 255 € (Bin nicht sicher mit der Zahl) läßt man das über die Steuerkarte und Einkommenserklärung am Jahresende gehen. Dafür braucht man kein Gewerbe. Sollte aber eine eindeutige Gewinnabsicht offensichtlich sein , ist die Summe des Cashflow unwichtig. Wer unsicher ist kontaktiere deshalb einen Steuerberater seines Vertrauen.

  7. #27
    test1007t
    Gast

  8. #28
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    22.12.2006
    Beiträge
    526
    Also ich bin gerade dabei mich so etwas in die Materie einzulesen. Aber ich hätte noch ein paar grundsätzliche Fragen vorweg.

    Gewerbeanmeldung geht beim Ortsamt, hab ich festgestellt. Zumindest bei mir in Hamburg. Kostet glaube ich 22 Euro.

    Nun würde ich gerne wissen, ob man das in der Lohnsteuererklärung mit einbringen muß oder nicht?
    Oder muß eine gesonderte Lohnsteuererklärung abgegeben werden?
    Kann man dann auch benötigte Programme wie Photoshop oder so absetzen?
    Hat da jemand ne Ahnung wie das läuft?

  9. #29
    Erfahrener Benutzer Avatar von DjBusti
    Registriert seit
    19.07.2006
    Beiträge
    410
    Original von test1007t
    ich möchte dich mal fragen was war das den nun für eine unpassende Antwort an einem Seriösen Thema?

    und das auch noch als 1. und einzigen beitrag...
    MfG
    DjBusti



  10. #30
    Erfahrener Benutzer Avatar von Gremlin
    Registriert seit
    05.07.2006
    Beiträge
    5.206
    Nun würde ich gerne wissen, ob man das in der Lohnsteuererklärung mit einbringen muß oder nicht?
    Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kriegst du i. d. R. vom Finanzamt auf Antrag eine Ust.-Id. Da du ab der Gewerbeanmeldung eine Firma hast, musst du auch entsprechend Steuern zahlen. Du bringst die Einnahmen ab dann nicht mehr in der Lohnsteuererklärung ein, sondern in der Gewerbesteuererklärung Ein Muster aus dem Jahr 2006 findest du hier (Link)

    Kann man dann auch benötigte Programme wie Photoshop oder so absetzen?
    Im Prinzip kannst du alles was du für dein Geschäft kaufen musst von der Steuer absetzen. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast und nicht nach §19 UstG von der Umsatzsteuer befreit bist, dann kannst du die Mehrwertsteuer von den Rechnungen, die du bekommen hast, absetzen. Im Gegenzug musst du bei all deinen Verkäufen auch die 19% mit auf der Rechnung ausführen und ans Finanzamt abdrücken.

    Ich würde dir empfehlen dich mit einem Steuerberater über dieses Thema zu unterhalten, da nur er dir genaue Informationen geben darf, alles andere würde gegen §5 StBerG verstoßen

    Gruß
    Gremlin
    Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!



Seite 3 von 6 ErsteErste 12345 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Suche mal nen Addon Lose von Seite zu Seite
    Von Tulpe81 im Forum Support zu Addons & Erweiterungen
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 20.06.2009, 10:24
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.11.2008, 22:30
  3. Ich bin Gewerbepflichtig? DROH MAIL!
    Von Rapper im Forum Talk, talk, talk...
    Antworten: 100
    Letzter Beitrag: 27.05.2008, 21:52
  4. Punkte (Euro) - Klickseite gewerbepflichtig
    Von Hardy im Forum Talk, talk, talk...
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 25.10.2007, 14:17
  5. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 06.07.2007, 21:00

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •