Das Problem mit der schätzung ist mit bekannt. Dafür kann man ja sofort einen Widerruf gegen den Bescheid erheben. Es ist ja schließlich erstmal nur eine schätzung. Die in dem Fall 6.000 € Betrug = ca 1.500 € Steuer.

Wenn du einen vernüftigen Steuerberater hast ist das in 1 Stunde erledigt und du bekommst einen neuen Bescheid der Null ausweißt Jeder der im ersten Geschäftsjahr auch nur einen cent Gewinn hat , muss zurück in Kreisvolkshochschule. Dort belegt er einen Kurs " Was ist BWL"
Wichtig !!! nicht alles glauben was euch das Finanzamt auftischt, die sind Weltmeister im schätzen.

Bis 17.500 € Umsatz meldet man einfach ein Kleingewerbe an. Bis 255 € (Bin nicht sicher mit der Zahl) läßt man das über die Steuerkarte und Einkommenserklärung am Jahresende gehen. Dafür braucht man kein Gewerbe. Sollte aber eine eindeutige Gewinnabsicht offensichtlich sein , ist die Summe des Cashflow unwichtig. Wer unsicher ist kontaktiere deshalb einen Steuerberater seines Vertrauen.