Original von oOpuethOo
Der wohl wichtigste Punkt in dieser Angelegenheit, wird hier scheinbar verkannt.

Wenn man einmal zum Impressum meiner Seite schaut, steht da gleich ganz oben ein Zusatz " GbR " mal abgesehen von der Haftung gibt es leider noch viele andere Sachen zu beachten, daher bemühe ich mich auch Fehler zu vermeiden.
Genau da liegt der Schwachpunkt! Ein User, der das sieht, denkt vielleicht: Ist ja eine Firma, dann muss das ja seriös sein, also kann ich da notfalls auch klagen. Falsch gedacht! Dass es sich um eine GbR handelt vermittelt nur ein scheinbares Gefühl der Sicherheit. Es fehlen nämlich unter anderem sämtliche Angaben zu einer evtl. Haftungsbeschränkung. (Was vielen nicht bekannt ist: Eine GbR kann nach deutschem Recht ähnlich wie eine GmbH jegliche Haftung drastisch einschränken.)
Da eine Klage auf Auszahlung von Losen (die ja keinen wirtschaftlichen Gegenwert haben) einfach sinnlos ist, wird dem User nur eine scheinbare Sicherheit vorgespielt. Ich will nicht behaupten, dass das Absicht ist, das Ergebnis ist aber das Gleiche. Wäre im Impressum eine Privatperson angegeben, wäre ich anders vorgegangen.

Original von oOpuethOoWas die AGB im Allgemeinen angeht, diese wurden aber tatsächlich mit einem Juristen verfasst.
Sorry, aber das erscheint mir doch sehr fraglich! Einem Juristen wäre der § 306 Abs. 1 BGB bekannt. Er würde also solch eine Formulierung nie benutzen:
§ 14 - Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung möglichst nahe kommt.
Das ist einer dieser Standardformulierungen, die immer wieder kopiert und von Laien benutzt werden, aber völlig sinnlos sind. Nach deutschem Recht gilt generell die Regelung, dass die Unwirksamkeit einer Klausel die Wirksamkeit des Restes nicht berührt. Es ist also völlig unsinnig, dies in die AGB aufzunehmen. Ein Jurist würde es nicht tun.

Original von oOpuethOoSolltest du Anregungen haben, was ggf. geändert werden könnte, bin ich sicher gern bereit diese zu überdenken.
Mal abgesehen von den Punkten, die auch dr_duetz schon beschrieben hat, möchte ich dir ganz allgemein raten: Überprüfe deine AGB mal aus der Sicht eines Users und hole dir notfalls wirklich juristischen Rat.