Original von oOpuethOo
Die AGB sind wie bereits angedeutet (Juristisch einmannfrei). der § 2.3 Ausschluss ist nicht als einzelner § anzusehen was auch nach lesen der gesamten AGB zum Vorschein kommt, sondern vielmehr eine Anlaufstation vieler § in den AGB die sich einzig und allein im Falle dessen auf den § 2.3 beziehen, zumal es in keinem Interesse von User oder Betreiber besteht, irgend jemand auszuschliessen.
Sicher sind deine AGB einmannfrei, dagegen ist nichts zu sagen. Ausser vielleicht die Frage: Was ist "einmannfrei"?

Kurz gesagt: Ich habe mich mit diesem Thema befasst. Sehr ausführlich sogar. Deine AGB sind weder einmannfrei noch einwandfrei. Und "sittenwidrig" ist nicht von mir ausgedacht, sondern die korrekte juristische Bezeichnung für einen entsprechenden Sachverhalt.

Deine Erklärung mit der "Anlaufstation" zeigt mir nur, dass du dich mit der Materie nicht auskennst. Hole dir Rat bei einem Juristen, lass deine AGB überprüfen und melde dich dann wieder. Aber poste hier nicht eine private Meinung als juristisch überprüften Sachverhalt.

"Juristisch einmannfrei" ist völliger Schwachsinn.