Mahlzeit und einen schönen Sonntag wünsch ich euch,

ich hab hier mal was gefunden, was euch sicher interessieren könnte,
und wer eine Webseite hat sollte sich wirklich mal 20 min Zeit nehmen und sich das durchlesen (siehe Link).
In den „ Letzen Absätzen wird es nochmals verdeutlicht“ fraglich ist in jedem Fall, ob das bestätigen der AGBs bei den Sponsoren aus ausreichen erachtet werden kann (P16).
Ich für meine Fälle werde mir das noch mal genau durch den kopf gehen lassen, einige Änderungen im Impressium machen und vielleicht eine Beschränkung ab (P16) machen, ab dann sind nämlich die Sponsorennetzwerke haftbar.

Haftungsausschluß für Verlinkungen


Mit freundlichen Grüßen


Todeslady