1. Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Beklagter.


Die einzige rechtlich sichere Möglichkeit das Aufrufén der Werbung Jugendlichen zu verhindern, wäre einen zweiten "Erotikklickbereich" einrichten, und die freigabe nur nach freischaltung durch den Admin zu erteilen.

Dieser müsste dann kontrollieren ob der user >16 ist, wobei dabei wieder die einzig rechtlich richtige Methode das PostIdent Verfahren ist, was aber viel kostet. Und sich daher nicht lohnen würde.

Gruß
Gremlin