wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
Naja das ist ja nur bei Kinderpornographie, und das ist ja hier nicht der Fall, aber wenn dann wird es ganz übel. Was hier wohl am wichtigsten ist, das wäre §148c in Verbindung mit §148

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Regelfalle ist es bei einem "Ersttäter" meist eine geringe Geldstrafe, bzw. bei schweren Vergehen halt eine Haftstrafe ausgesetzt zur Bewährung.

nur gut, das du gremlin nicht viel schläfst:
Die letzen 2 Nächte waren sehr lang für mich :O

Gruß
Gremlin