EPetition gegen Abmahnwahn im Internet
Zitat:
Petition: Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.
Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
https://epetitionen.bundestag.de/ind...;petition=8308
Ich halte das für sinnvoll, da "Abmahnung" im Internet viel zu oft missbräuchlich, ja sogar zum Verdienen des Lebensunterhaltes vorsätzlich eingesetzt wird.
Ein Thema dazu:
http://www.designerscripte.net/showthread.php?t=4808
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Zitat:
Wir sprechen hier doch über Abmahnungen, da ist noch nix mit Strafe.
Es ist in dem Sinne eine Strafe, das der Abgemahnte meine Anwaltskosten tragen muss, und dadurch einen Schaden hat. Man könnte also auch sagen Strafe. (Jedoch nicht im Sinne vom Stgb)
Der wichtigste Bestandteil einer Abmahnung, welcher bei einer kostenlosen Ermahnung wegfallen würde ist ja die Unterlassungserklärung (siehe Anhang, Kopie eines beigelegten Vordruckes). Bei denen muss man schwer aufpassen, dass man da nicht zuviel und nicht zu wenig reinbringt, dort ist ein Anwalt zwingend notwendig, und das kostet halt etwas, hierfür werden auch nur die Kosten berechnet.
Es ist quasi ein Vertrag zwischen Abgemahntem und Abmahner, dass eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen ist, und das ganze noch mit Vertragsstrafe.
Um nun noch einmal zu der freundlichen Bitte zurückkommen. Es ist dort einfach sinnlos, weil der Ablauf dann so ist:
- Person XY begeht einen Verstoß
- Mitbewerber sieht es und weißt ihn freundlich daraufhin es zu unterlassen
- Person XY sagt er lässt es in Zukunft bleiben
- Nach x Monaten begeht Person XY den gleichen Verstoß
- Mitbewerber wurde schon 2x geschädigt und mahnt nun ab
Person XY hat nun also einen Freischein für einen Verstoß. Weil das erste Versprechen ohne Vertragsstrafe etc. war.
Zum Thema Streitwert der ist gerade bei gewerbetreibenden gerechtfertigt, weil es hier oft um hohe Gewinne geht durch die Verstöße. Streitwert 10.000€ heißt ja nicht, dass der abgemahnte 10k zahlen muss sondern bei einer 1,3 Geschäftsgebühr sind es 631,80€ + 20€ Auslagen.
Bei Filesharing Abmahnungen sind solche Werte natürlich viel zu hoch gegriffen, aber hier hat der abgemahnte ja auch einen Vorteil, einfach eine abgeänderter UNterlassungserklärung unterzeichnen welche die Gebühren nicht beinhaltet und einen Gegenvorschlag zum Streitwert einreichen, wenn der Abmahner das nicht akzeptiert muss er vor Gericht ziehen um den Schaden einzuklagen, und das werden gerade die großen Abmahnanwälte nicht tun.
Aber warum sollte der Abmahner diese ~650€ zahlen? Er hat sich korrekt verhalten, der Abgemahnte war der böse. Das ist was mich auch immer stört, Abmahnungen haben so einen schlechten Ruf, aber wenn es schnell gehen muss ist es halt der einzige Weg. Auf ein Gerichtsverfahren wartet man schonmal einige Monate. Bei Abmahnung geht es entweder außergerichtlich mit einer Wochenfrist oder aber man beantragt eine einstweilige Verfügung, die hat man meist in 1-2 Stunden schon auf dem Schreibtisch.
Wie gesagt, gegen Abmahnanwälte welche das ganze zum Abzocken machen habe ich persönlich auch was, aber eine kostenlose Warnung halte ich für ziemlich sinnlos, da doch viele nicht einsichtig wären.