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Okay dann ist klar :D also wenn die dir keine Begründung liefern dann würde ich auch nicht bezahlen. Ohne Beweise ist es eh schlecht für die.
Sollten die das Geld "eintreiben", obwohl du nichts gemacht hast, was gegen die AGB verstößt, dann auf jedenfall Anzeige erstatten, auch wenns etwas schwieriger wird, weil es eine Ltd ist, und somit den Sitz in England hat, aber es gibt imho einen deutschen Vertretungsberechtigten.
Gruß
Gremlin
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hallo
ja das ist zwar eine ltd aber der sitz ist in dresten
also deutschland
mfg halk
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hallo
heute habe ich die bekündung bekommen. es geht sich um eine mp3 datei,das schöne daran ist ich wußte bis eben nicht das sie da oben ist.toll. wie die da hoch gekommen ist kan ich nicht sagen. war aber nicht mit absicht.
mfg halk
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Sagte doch, solange die nicht nachweissen können, ob die geladen worden ist und wie oft, können die dir nichts nachweissen ;)
Also, nicht einschüchtern lassen, und denen erst mal fragen ob die überhaupt die Daten haben :)
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Das Problem ist nur das die bestimmt Serverlogs haben, ein weiterer Punkt ist jedoch, der Umgang mit den Kundendaten. Die können doch nicht einfach deine Dateien öffnen und anschauen....
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hallo
ja was soll ich sagen ich kenne mich nicht so aus mit, ob sie meine daten lesen dürfen oder nicht .deswegen suche ich rad und § dafür die user schützen vor sowas.
und ob sie einfach so sperren können ohne eine warnung
mfg halk
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hallo
ich habe das ganze wochenende überlegt und überlegt .
ich bin ja ein jahr bei revido kunde gewesen,und das letzte mal wo ich an meiner ersten hp gearbeitet habe ist schon monate her .da ist eine mp3 datei mit nach oben gekommen keine ahnung wie aber sie ist oben.von der ich aber nichts wuste, also kommte ich sie auch nicht zu downladen angeboden habe oder verlinkt haben ( ich wusste nichts davon)dann ist mein vertrag am 27.01.07 ausgelaufen bzw.verlängert wurden und zwei tage später der vorwurf . nun meine frage?? ich habe den ersten vertrag mit der alten AGB abgeschlossen und von der neuen AGB wusste ich noch nicht bis ich sie gelesen hab. naja, meiner erfahrung nach, ist nicht der anbieter verpflichtet den kunden die neue AGB mitzuteilen, wenn ja,?? ich habe dann nicht oder nie eine bekommen eine mitteilung das sich die AGB geändert hat.
mfg halk
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Hallo!
Normal gelten bei Dir dann noch die alten AGB.
Man hätte Dich darauf hinweisen müssen, dass sich die AGB geändert haben. Hinzu kommt noch, dass Du der neuen AGB innerhalb von 14 Tagen widersprechen kannst.
MfG
Boombastic