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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wofür gibt es §112 BGB



Gremlin
21.05.2010, 14:39
Wofür gibt es §112 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/112.html)? Die Kinder von Heute versuchen es doch schon auf ganz andere Wege lol



In Cottbus wurde ein 16-Jähriger mit einer gefälschten Geburtsurkunde erwischt. Mit der Urkunde wollte er sich einen neuen Personalausweis ausstellen lassen.

Diesen benötigte der Jugendliche, um sich ein Gewerbe anzumelden, dazu muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Als neuen Namen hatte er ausgerechnet den eines der Top-Ten-Kandidaten von "Deutschland sucht den Superstar" gewählt. Den kannten natürlich auch die Mitarbeiter in der Stadtverwaltung. Der 16-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Nun ermittelt die Polizei weiter.



Quelle: http://www.shortnews.de/id/832743/Cottbus-Jugendlicher-mit-gefaelschter-Geburtsurkunde-erwischt

Holstenjungs
21.05.2010, 15:49
Naja, wer den Namen eines Kandidaten von "Deutschland sucht den Superstar" auswählt, der ist nicht in der Lage sich auch noch mit Gesetzen zu beschäftigen, zumindest langte sein Grips dafür nicht. ;)
Ich find die News sau komisch. :yes:

Parl
21.05.2010, 15:56
Hehe, Sachen gibts... :knueppel:

Würde mich auch nicht wundern wenn das jemand aus der Klammwelt war. Jedenfalls muss er sich ja schon soweit informiert haben, dass er für sein Vorhaben ein Gewerbe anmelden muss.

FloMK
22.05.2010, 08:36
was fürn idiot....

DimpleX
22.05.2010, 11:00
naja wie oft lese ich das u18 sich nicht auszahlen können bei diversen sponsoren ohne steuer nummer oder G-schein
eventuell wollt er ja nur sein geld
sowas habe ich oft schom im netz erlebt :wink:

DimpleX



was fürn idiot....

FloMK
22.05.2010, 11:42
naja wie oft lese ich das u18 sich nicht auszahlen können bei diversen sponsoren ohne steuer nummer oder G-schein
eventuell wollt er ja nur sein geld
sowas habe ich oft schom im netz erlebt :wink:

DimpleX


war auch eigentlich eher auf die "Superstargeschichte" bezogen.

Der hätte aber auch einfach den legalen Weg gehen können und die volle Geschäftsfähigkeit mit Vormundschaftsgericht etc beantragen (Kann Gremlin uns ja mal was zu erzählen:biggrin1:)

LG