PDA

Vollständige Version anzeigen : Tipps zum Autofahren


Gremlin
07.05.2008, 21:47
Eben gefunden:
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man
schnell mit seinem Auto über die
Autobahn huschen will und irgendein Penner
träumt mal wieder auf der linken
Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann
nach der neuen Vorschrift der
StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue
Dränglervorschrift: 250 Euro - 4
Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das
kostet lt. gültiger StVO nämlich
im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot
gibt es erst bei mehrmaligen
Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate
Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt.
gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart!
Niemand bedrängt, nicht
aufgeregt, Nerven geschont, schnell
vorangekommen und insgesamt noch 200
Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver
für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn,
gebrauche dasselbe und Du kannst
Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der
freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im
täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Blaulicht und Horn werden dann
aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert
und sofort in größeren Mengen
im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.)
kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E -
Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man
sich im Gesetz auskennt.finde ich wirklich sehr lustig :biggrin1: müsste man echt mal machen *g Angaben ohne Gewähr xD

jpwfour
07.05.2008, 22:35
jo, wäre mal ganz lustig, aber alternativ könnte man sich auch mal an die geschwindigkeitsbehrezung halten :biggrin1:
wird ja über kurz oder lang eh kommen, dass auch in deutschland niht mehr unbegrenzt gerast werden darf (in ganz bremen nur noch 120 km/h auf autobahnen), da ja deutschland auch das einzige land hier in europa ist, dass noch kein generelles limit hat (so viel ich weiß).

andererseits müsste ein notorischer "links-schleicher" auch zahlen:
40€ - 2 punkte "Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen"

also einfach mal anzeigen, auch wenn das nicht viel bringen wird...

die auflistung stimmt soweit, nur das strafen nicht in der stvo festgehlaten werden, sondern im BKatV (Bußgeldkatalog)

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_37.php

es stimmt also, nur 20€, wobei sich in dem falle die polizei noch eingie andere sachen einfallen lassen wird, da man ja praktisch ihr territorium betritt, und das lassen die nicht auf 20€ beruhen :biggrin1:

Gremlin
07.05.2008, 22:41
aber alternativ könnte man sich auch mal an die geschwindigkeitsbehrezung halten :biggrin1:
:eek: Das hab ich in der Fahrschule gemacht (auch nicht immer) und bei der Prüfung halt :biggrin1: aber danach glaube ich nie oder ganz selten (wenns nicht anders ging).

wird ja über kurz oder lang eh kommen, dass auch in deutschland niht mehr unbegrenzt gerast werden darf
Das fände ich ärgerlich wofür gibt es Autos die über 200 fahren können wenn man es nicht darf :biggrin1:

es stimmt also, nur 20€, wobei sich in dem falle die polizei noch eingie andere sachen einfallen lassen wird, da man ja praktisch ihr territorium betritt,
Amtsanmaßung wäre maximal noch machbar:

„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Aber wer sagt denn das man Polizei (Amt) nachgemacht hat, also wenn ich das mache dann mach ich natürlich Feuerwehr oder Notarzt nach *g sollen mir mal das Gegenteilbeweisen :biggrin1:

Gruß
Gremlin

Benutzer1699
08.05.2008, 03:16
hehe, ja den Zettel hat uns der damalige Politiklehrer ausgeteilt - man muss ja Auszubildende über die Gefahren der Amtsanmaßung belehren :)